Um ein gutes und vor allem auch sicheres Zusammenspiel gewährleisten zu können, sind folgende Regeln einzuhalten:
Die Aufsichtspflicht und Haftung verbleibt bei den Eltern oder Begleitpersonen. Wie auf einem normalen Spielplatz beaufsichtigen Eltern ihr Kind selbst. Wer kurz weg möchte, muss jemanden anderem sein Kind anvertrauen. Die MitarbeiterInnen übernehmen keine Aufsichtspflicht. Gespielt wird auf eigene Gefahr.
Der Spielbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Kinder ziehen im Eingangsbereich die Schuhe aus und die mitgebrachten Hausschuhe oder ABS-Socken an.
Es ist darauf zu achten, dass Kinder sich und andere Kinder nicht verletzen können. Spitze, harte, scharfe oder gefährliche Gegenstände müssen deshalb aus Jacken- und Hosentaschen entfernt werden. Ketten, Ringe, Gürtelschnallen und ähnliche Gegenstände müssen abgelegt werden
Vorsicht und Rücksicht ist geboten. Daher werden Eltern angehalten, ihr Kind darin zu bestärken, sich auch beim Toben rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern zu verhalten. Wenn die maximale Kapazität des Winterspielplatzes erreicht ist, werden keine weiteren Kinder eingelassen.
Es dürfen keine Lebensmittel und Getränke in den Spielbereich mitgenommen werden.
Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Rauchen, Alkohol und andere Drogen sind nicht gestattet.
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.